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   VGH Bayern, 07.03.2011 - 1 B 10.3053   

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VGH Bayern, 07.03.2011 - 1 B 10.3053 (https://dejure.org/2011,67292)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.03.2011 - 1 B 10.3053 (https://dejure.org/2011,67292)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. März 2011 - 1 B 10.3053 (https://dejure.org/2011,67292)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Geltung einer Veränderungssperre schließt Eintritt der Fiktionswirkung nach BauGB § 36 Abs 2 S 2 aus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus VGH Bayern, 07.03.2011 - 1 B 10.3053
    Welcher Bereich als "nähere Umgebung" anzusehen ist, hängt davon ab, inwieweit sich einerseits das geplante Vorhaben auf die benachbarte Bebauung und andererseits sich diese Bebauung auf das Baugrundstück prägend auswirken (vgl. BVerwG vom 26.5.1978 BVerwGE 55, 369; vom 3.4.1981 BVerwGE 62, 151).
  • BVerwG, 06.11.1997 - 4 B 172.97

    Bauplanungsrecht - Begriff des "Einfügens" eines Bauvorhabens in den unbeplanten

    Auszug aus VGH Bayern, 07.03.2011 - 1 B 10.3053
    Die nähere Umgebung ist für jedes der in § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB aufgeführten Zulässigkeitsmerkmale gesondert zu ermitteln, weil die prägende Wirkung der jeweils maßgeblichen Umstände unterschiedlich weit reichen kann (BVerwG vom 6.11.1997 NVwZ-RR 1998, 539).
  • BVerwG, 03.04.1981 - 4 C 61.78

    Begriff des "Einfügens" i.S. von § 34 Abs. 1 BBauG; Flächennutzungsplan kein

    Auszug aus VGH Bayern, 07.03.2011 - 1 B 10.3053
    Welcher Bereich als "nähere Umgebung" anzusehen ist, hängt davon ab, inwieweit sich einerseits das geplante Vorhaben auf die benachbarte Bebauung und andererseits sich diese Bebauung auf das Baugrundstück prägend auswirken (vgl. BVerwG vom 26.5.1978 BVerwGE 55, 369; vom 3.4.1981 BVerwGE 62, 151).
  • VGH Bayern, 25.04.2005 - 1 CS 04.3461

    Bauplanungsrecht: Errichtung einer Doppelgarage im unbeplanten Innenbereich

    Auszug aus VGH Bayern, 07.03.2011 - 1 B 10.3053
    Bei der überbaubaren Grundstücksfläche ist der maßgebliche Bereich in der Regel (deutlich) enger zu begrenzen als bei der Art der baulichen Nutzung, weil die Prägung, die von der für die Bestimmung der überbaubaren Grundstücksflächen maßgeblichen Stellung der Gebäude auf den Grundstücken ausgeht, im Allgemeinen (deutlich) weniger weit reicht als die Wirkungen der Art der baulichen Nutzung (BayVGH vom 25.4.2005 Az. 1 CS 04.3461 ).
  • VGH Bayern, 07.03.2011 - 1 B 10.3042

    Innenbereichsvorhaben; Einfügungsgebot; überbaubare Grundstücksfläche; nähere

    Auszug aus VGH Bayern, 07.03.2011 - 1 B 10.3053
    Bei der Beurteilung im Zulassungsverfahren anhand der Pläne und Fotografien, die sich in den Akten befinden, hatte der Senat den Eindruck gewonnen, dass das Vorhaben der Kläger nicht anders zu beurteilen sein dürfte als das Vorhaben, das Gegenstand des unter dem Az. 1 B 10.3042 geführten Parallelverfahrens ist.
  • VG München, 20.05.2008 - M 1 K 07.4250

    Innenbereichsvorhaben; überbaubare Grundstücksfläche; faktische rückwärtige

    Auszug aus VGH Bayern, 07.03.2011 - 1 B 10.3053
    Soweit in Ziffer I des Urteilstenors vom "Vorbescheidsantrag des Klägers" die Rede ist, handelt es sich um ein offensichtliches Versehen, das offenbar darauf zurückzuführen ist, dass der Urteilstenor des Parallelverfahrens M 1 K 07.4250 als Vorlage diente.
  • OVG Niedersachsen, 11.11.2013 - 12 LC 271/11

    Unterbrechung der Einvernehmensfrist bei Aussetzung einer Entscheidung über die

    Dies läuft dem Ziel der Zurückstellung, die Entscheidung offenzuhalten, zu suspendieren, zumindest teilweise zuwider (vgl. auch für die Unanwendbarkeit der Fiktionsregelung während einer Veränderungssperre, BayVGH, Urt. v. 7.3.2011 - 1 B 10.3053 -, BayVBl 2012, 506, juris; Roeser, in: Berliner Kommentar, BauGB, Band 2, § 36 Rdn. 30).
  • VGH Bayern, 07.03.2011 - 1 B 10.3042

    Innenbereichsvorhaben; Einfügungsgebot; überbaubare Grundstücksfläche; nähere

    Ob die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens des Klägers anders zu beurteilen sein wird, wenn auf dem nördlich benachbarten unbebauten Grundstück Fl.Nr. 102 - entsprechend dem Vorbescheidsantrag, der Gegenstand des Parallelverfahrens 1 B 10.3053 ist - ein Wohnhaus errichtet worden ist, kann dahinstehen.

    Das wirkt sich jedoch nicht auf das Grundstück des Klägers aus; denn die Bebauung, die beim Grundstück Fl.Nr. 102 zu dieser abweichenden Beurteilung führt, zählt beim Grundstück des Klägers nicht mehr zur näheren Umgebung (vgl. im Einzelnen das im Parallelverfahren 1 B 10.3053 ergangene Urteil gleichen Datums).

  • VG Cottbus, 27.06.2018 - 3 K 2208/16

    Beseitigungsanordnung und Nutzungsuntersagung

    Denn die Prägung, die von der für die Bestimmung der überbaubaren Grundstücksflächen maßgeblichen Stellung der Gebäude auf den Grundstücken ausgeht, reicht im Allgemeinen (deutlich) weniger weit als die Wirkungen der Art der baulichen Nutzung (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13. März 2013 - OVG 10 B 4.12 -, juris Rn. 39; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 2. Dezember 2014 - 2 A 1675/13 -, juris Rn. 56; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 6. März 2015 - 7 A 1777/13 -, juris Rn. 27; Bayerischer VGH, Beschluss vom 25. April 2005 - 1 CS 04.3461 -, juris Rn. 18; Bayerischer VGH, Urteil vom 7. März 2011 - 1 B 10.3053 -, BayVBl 2012, 506, juris Rn. 26; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27. November 1991 - 3 S 2731/91 -, juris Rn. 23).
  • VG Cottbus, 25.09.2015 - 3 K 273/13

    Bauvorbescheid

    Denn die Prägung, die von der für die Bestimmung der überbaubaren Grundstücksflächen maßgeblichen Stellung der Gebäude auf den Grundstücken ausgeht, reicht im Allgemeinen (deutlich) weniger weit als die Wirkungen der Art der baulichen Nutzung (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13. März 2013 - OVG 10 B 4.12 -, juris Rn. 39; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 2. Dezember 2014 - 2 A 1675/13 -, juris Rn. 56; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 6. März 2015 - 7 A 1777/13 -, juris Rn. 27; Bayerischer VGH, Beschluss vom 25. April 2005 - 1 CS 04.3461 -, juris Rn. 18; Bayerischer VGH, Urteil vom 7. März 2011 - 1 B 10.3053 -, BayVBl 2012, 506, juris Rn. 26; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27. November 1991 - 3 S 2731/91 -, juris Rn. 23).
  • VG Saarlouis, 25.10.2017 - 5 K 1626/16

    Bauvorbescheid für bordellartigen Betrieb in Gemeinden mit bis zu 35.000

    § 36 BauGB und damit auch die Fiktionsregelung des § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB seien deshalb in diesem Verfahrensstadium nicht anzuwenden.(Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 07. März 2011 - 1 B 10.3053 -, juris.) Auf die Frage, ob die Beigeladene ihr Einvernehmen nach § 36 BauGB rechtmäßig versagt habe, komme es daher nicht an.
  • VGH Bayern, 07.12.2015 - 2 ZB 14.1965

    Berufungszulassung, Baugenehmigung, Umgebungsbebauung, Nutzungsmaß, Gebäude,

    Bei dem Nutzungsmaß oder hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksfläche ist der maßgebliche Bereich in der Regel enger zu begrenzen als bei der Nutzungsart (vgl. BayVGH, U. v. 7.3.2011 - 1 B 10.3053 - juris; U. v. 12.12.2013 - 2 B 13.1995 - juris).
  • VG München, 30.06.2014 - M 8 K 13.2180

    Maßgebliche Umgebung bei relativ homogener Struktur des Quartiers

    So ist bei der überbaubaren Grundstücksfläche der maßgebliche Bereich in der Regel (deutlich) enger zu begrenzen, als bei der Art der baulichen Nutzung, weil die Prägung, die von der für die Bestimmung der überbaubaren Grundstücksflächen maßgeblichen Stellung der Gebäude auf den Grundstücken ausgeht, im Allgemeinen (deutlich) weniger weit reicht, als die Wirkungen der Art der baulichen Nutzung; dies kann im Einzelfall dazu führen, dass hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksfläche nur wenige Grundstücke den maßgeblichen Rahmen bilden (BayVGH v. 7.3.2011 - 1 B 10.3053 - juris).
  • VGH Bayern, 22.12.2014 - 2 ZB 13.1228

    Vorbescheid; Baulinienplan Nr. 2565; Bebauungstiefe

    Dass dabei die maßstabsbildende nähere Umgebung enger zu fassen ist als das vom Baulinienplan Nr. 2565 erfasste Gesamtgebiet, liegt auf der Hand (vgl. BVerwG, U.v. 26.5.1978 - IV C 9.77 - BVerwGE 55, 369; B.v. 11.2.2000 - 4 B 1.00 - BRS 63 Nr. 100; BayVGH, U.v. 7.3.2011 - 1 B 10.3053 - BayVBl 2012, 506).
  • VG München, 26.10.2015 - M 8 K 14.4112

    Unzulässigkeit einer beidseitigen Grenzbebauung in einer Umgebung mit weitgehend

    So ist bei der überbaubaren Grundstücksfläche der maßgebliche Bereich in der Regel (deutlich) enger zu begrenzen als bei der Art der baulichen Nutzung, weil die Prägung, die von der für die Bestimmung der überbaubaren Grundstücksflächen maßgeblichen Stellung der Gebäude auf den Grundstücken ausgeht, im Allgemeinen (deutlich) weniger weit reicht als die Wirkungen der Art der baulichen Nutzung; dies kann im Einzelfall dazu führen, dass hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksfläche nur wenige Grundstücke den maßgeblichen Rahmen bilden (BVerwG B. v. 13.5.2014 - 4 B 38/13 und BayVGH U. v. 7.3.2011 - 1 B 10.3053 - beide juris).
  • VG München, 28.09.2015 - M 8 K 14.3006

    Baugenehmigung für ein Doppelhaus

    Dies kann im Einzelfall dazu führen, dass hinsichtlich eines Parameters des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB nur wenige Grundstücke den maßgeblichen Rahmen bilden (vgl. BayVGH, U. v. 7.3.2011 - 1 B 10.3053 zur überbaubaren Grundstücksfläche - juris).
  • VG München, 23.01.2017 - M 8 K 15.4629

    Einfügen nach dem Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung

  • VG München, 23.01.2017 - M 8 K 15.4628

    Vorbescheid für Änderung und Aufstockung eines Wohnhauses

  • VG München, 20.07.2015 - M 8 K 14.2528

    Neubebauung - Bereich festgesetzter Baugrenzen damals und heute

  • VG München, 11.05.2015 - M 8 K 14.3076

    Ablehnung einer Baugenehmigung - Beurteilung des Kriteriums des Einfügens

  • VG München, 16.03.2015 - M 8 K 13.4257

    Aufstockung eines Reihenmittelhauses in einer in geschlossener Bauweise

  • VG München, 17.02.2014 - M 8 K 13.682

    Wintergarten als Verbindungsbau zwischen zwei Hauptgebäuden

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